Flohmarkt - Hausordnung 

Für einen reibungslosen Ablauf muß alles seine Ordnung haben


Auch auf Flohmärkten sind gewisse Regeln einzuhalten.

1. 

Der Flohmarkt findet ganzjährig, bei jeder Witterung, jeden Sonntag von 8:00 bis 14:00 auf dem Areal des Garagenpark, Edisongasse 3 in 2130 Mistelbach, hinter dem Lidl, statt. Ausnahmen, Änderungen bzw. Absagen werden rechtzeitig auf der Webseite oder am Flohmarkt vor Ort bekannt gegeben. Veranstalter ist der Verein „Hau nix weg“- Verein für nachhaltige Nutzung wertvoller Ressourcen nachstehend “Veranstalter“ genannt.

2. 

Mit dem Betreten des Flohmarkt-Geländes erkennen Aussteller sowie Besucher  diese Flohmarktordnung an. Den Anweisungen des Veranstalters oder seiner Vertreter ist unverzüglich Folge zu leisten. Der Flohmarkt ist eine Veranstaltung auf einem privatem Firmengelände. Der Veranstalter hat das Hausrecht. Verstöße gegen die Flohmarkt-Hausordnung oder Störung des Marktfriedens können ein Arealsverbot zur Folge haben.

3.

Der Veranstalter übernimmt für Unfälle oder Schäden jeglicher Art im Veranstaltungsbereich keinerlei Haftung! Für Schäden haftet immer der Verursacher. Der Veranstalter haftet nicht für Beschädigung oder abhanden gekommene Gegenstände.

4.

Jeder Verkäufer/Aussteller verpflichtet sich, seinen Standplatz so zu verlassen wie er ihn vorgefunden hat. Anfallender Müll bzw. nicht verkaufte Ware ist wieder mitzunehmen und eigenständig zu entsorgen. Jede Verunreinigung ist untersagt und kann zum Ausschluss vom Markt bzw. sofortigem Platzverweis führen. Wir nehmen Nachhaltigkeit und Umweltschutz sehr ernst!

5.

Gewerbliche Anbieter sind für das Einhalten der gewerberechtlichen Vorschriften eigenverantwortlich. Es dürfen nur Waren angeboten werden die dem Charakter eines Flohmarktes entsprechen. 
Nicht erlaubt sind: Industrielle Neuwaren, Lebensmittel in jeglicher Form (Speisen und Getränke), Lebende Tiere, Gegenstände mit anstößigem Charakter (zB. Gewalt verherrlichende, rassistische und pornografische Medien udgl.), Waffen und Munition, Gegenstände deren Verkauf gegen das Urheber- oder Wettbewerbsrecht verstößt. Objekte jeglicher Art mit nationalsozialistischem Bezug, Jahrmarkt- und sonstige Neuwaren. Die angebotenen Gegenstände müssen rechtmäßiges Eigentum des Anbieters sein!

6.

Betteln und Hausieren sowie Rad- & Rollerfahren und Ballspielen ist ausnahmslos am gesamten Flohmarktgelände verboten. Das Areal ist kein Kinderspielplatz, Eltern haften für ihre Kinder! Fremdwerbung (zB. Flyer) ist nur nach Absprache mit dem Veranstalter erlaubt.

7.

Der Veranstalter verlangt keine Standgebühr. Das Ausstellen bzw. Verkaufen auf dem Flohmarkt ist kostenlos. Freiwillige Spenden sind aber gerne willkommen um den Vereinszweck „Unterstützung von karitativen und sozialen Einrichtungen in der Region“, zu erreichen.

8.

Zufahrt zum Standplatz ab 7:00 möglich. Die Platzvergabe erfolgt durch einen Verantwortlichen vor Ort. Rechtzeitige erstmalige Standplatz-Reservierung, online, über unser Kontaktformular, erforderlich. Aufgrund der Auslastung ist ohne Reservierung keine Zusicherung eines Standplatzes möglich.

9.

Nach Entladen des Fahrzeugs muss dieses umgehend außerhalb des Geländes geparkt werden. Parkplätze sind in unmittelbarer Umgebung genügend vorhanden. Feuerwehrzufahrten sind ausnahmslos freizuhalten!

10.

Verkaufstische/Tapetentisch/Heurigentisch oder ähnliches müssen selbst mitgebracht werden. Absperrbare Lager/Garage/Container können, je nach Verfügbarkeit, über die Garagenparkbetreiber angemietet werden. Der Veranstalter informiert dich gerne über freie Kapazitäten und die Abwicklungsmodalitäten.
 

11.

Asphaltierte Durchfahrtsflächen und Fluchtwege sind aus Sicherheitsgründen ausnahmslos freizuhalten. Einfahrt ins Gelände zum Beladen ist ab 13:00 frühestens wieder möglich. Ausnahme natürlich bei Wetterumschwung, da wird der Schranke umgehend geöffnet, damit du deine Sachen schnell einladen kannst.

12.

Notdürfte sind am Areal strengstens verboten! Die nächste Toilette befindet sich in unmittelbarer Nähe beim Mc Donald hinter dem Lidl Parkplatz.

13.  
 

Äderung vorbehalten - Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

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